Liefer- und Zahlungsbedingungen 331 Für alle Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinba- rungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Bitte nehmen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unsere allgemeine Daten- schutzbelehrung unter www.schneider-pegau.de/datenschutz zur Kenntnis. 1. ANGEBOTE/PREISE 4. MÄNGELHAFTUNG Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich schrift- lich vereinbart, ab unserem Auslieferungslager ausschließlich Ver- packung und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Kom- missions-/Objektangebote gelten 1 Monat ab dem Zeitpunkt der Angebotserstellung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Für Lieferungen wird generell eine Verpackungs- und Versandkos- tenpauschale von 8,10€ pro Versandtag und Lieferadresse berech- net. Der Versand per Paketdienst beschränkt sich auf eine Länge inkl. Verpackung von max. 2,65m, wobei ab 1,50m inkl. Verpa- ckung ein zusätzlicher Aufpreis (z. Zt. 9,50€) berechnet wird. Ande- re anfallende Kosten, wie für Lieferung per Spedition, Mehrkosten der Hersteller für Mindermengen, Expresslieferungen, Streckenlie- ferungen etc. werden wie anfallend weiterberechnet. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Für gewünschte Teil- oder Expresslieferungen werden die jeweils anfallenden Transport- und Verpackungskosten berechnet. 2. ZAHLUNGSFRISTEN Falls nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen 8 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhal- tung zu leisten. Neukunden zahlen bei den drei ersten Geschäften per Vorkasse mit nachfolgender Warensendung. Für Bestellware ist generell Vorkasse zu leisten. Gutschriften von Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs. Bei verspäteter Zahlung können vom Fälligkeitstag ab Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskont der Bundesbank berechnet werden. Wird ein fällig gewordener Anspruch nicht unverzüglich nach Aufforderung beglichen oder werden uns Umstände nach dem jeweiligen Abschluss bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben diese die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Dies berechtigt uns durchgeführte Lieferungen zurückzu- ziehen und ohne vorherige Ankündigung von allen bestehenden oder später entstehenden Lieferverträgen oder deren Teilen fristlos zurückzutreten, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers. 3. LIEFERFRISTEN Lieferfristen gelten nur annähernd und sind unverbindlich. Eine Inverzugsetzung ist ausgeschlossen, sofern die Auslieferungsver- zögerung bzw. Unmöglichkeit auf Transportschwierigkeiten, Ver- packungsmangel, Betriebsverzögerungen der Vorlieferanten oder ähnliche Umstände oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Von der Lieferverpflichtung sind wir befreit, ohne dass der Besteller irgendwelche Ansprüche herleiten kann, wenn unsere Vorlieferan- ten Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend machen können. Stand: Juni 2023 Mängelrügen und Beanstandungen wegen Lieferungen nicht ver- tragsmäßiger Ware, sowie wegen Unvollständigkeit der Lieferun- gen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert bei uns geltend zu ma- chen. Bei begründeter Rüge liefern wir für die unversehrt zurück- gesandte Ware kostenfreien Ersatz, soweit wir dazu in der Lage sind. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder wird sie unmöglich, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Es steht uns frei, anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergü- ten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Scha- denersatzansprüche irgendwelcher Art, sind ausdrücklich ausge- schlossen. Der Käufer verzichtet auf ein Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig ist. 5. EIGENTUMSVORBEHALTE Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenliefe- rungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrech- te an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsver- kehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist, also nicht verpfän- den oder zur Sicherung übereignen. Durch Veräußerung unseres Eigentums entstehende Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen befugt. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekannt zu geben. 6. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT ERFÜLLUNGSORT IST DER ORT UNSERES FIRMEN- SITZES. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.